4 Sechs Jahre nach der ersten Untersagung ist die deutsche Medienaufsicht im Kampf um Alterskontrollen bei Pornhub und YouPorn an ihrem Ende angekommen — nicht weil die Seiten rechtmäßig wären, sondern weil deutsche Behörden dafür nicht mehr zuständig sind. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Netzsperren am 9. Oktober endgültig gestoppt. Das Wichtigste in Kürze Das OVG Nordrhein-Westfalen hat am 9. Oktober 2026 in zwei Eilverfahren entschieden: Die Landesanstalt für Medien NRW darf Vodafone vorläufig nicht zur Sperrung von Pornhub und YouPorn verpflichten (Az. 13 B 1351/25 und 13 B 1359/25). Die Beschlüsse sind unanfechtbar und bestätigen das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Zwei Gründe: Das EU-Herkunftslandprinzip und der Digital Services Act, der den Jugendmedienschutz seit Februar 2024 EU-weit regelt. Für Aufsicht ist Zypern zuständig, bei Pornhub die EU-Kommission. Dass die Seiten ohne Altersverifikation gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen, stellt das Gericht ausdrücklich fest — es ändert nur nichts. Worum es geht Pornhub und YouPorn gehören zur Aylo Freesites Ltd. mit Sitz in Zypern. Beide Seiten zeigen pornografische Videos ohne Login; es genügt ein Klick auf „Ich bin über 18″. Der deutsche Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verlangt für solche Inhalte eine wirksame Altersverifikation, die Minderjährige tatsächlich ausschließt. Die Landesanstalt für Medien NRW hatte der Betreiberin bereits 2020 untersagt, die Seiten in dieser Form anzubieten. Aylo kam dem nicht nach, und Zwangsmaßnahmen scheiterten am Firmensitz in Zypern. Im April 2024 griff die Behörde deshalb zum letzten Mittel des JMStV: Sperrverfügungen gegen Access-Provider, die Telekom und Vodafone verpflichten sollten, die Domains für deutsche Nutzer zu blockieren. Dagegen klagten Aylo und Vodafone. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf setzte die Sperren 2025 in Eilverfahren aus; die Landesanstalt legte Beschwerde ein — und ist damit nun beim OVG gescheitert. Die Begründung des Gerichts Der 13. Senat lässt an der Rechtslage der Betreiberin keinen Zweifel: Die Angebote ohne Altersverifikation stehen „nicht im Einklang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag“. Nur: Dieser Verstoß gegen deutsche Vorgaben könne der in Zypern ansässigen Betreiberin nicht vorgeworfen werden. Zwei Argumente tragen die Entscheidung. Herkunftslandprinzip Das europäische Herkunftslandprinzip sichert den freien Dienstleistungsverkehr: Online-Anbieter müssen sich grundsätzlich nur an die Gesetze ihres Sitzstaates halten. Für Aylo ist das Zypern. Deutsche Behörden können diese Regel nicht einseitig durch eigene Anforderungen aushebeln. Digital Services Act Schwerer wiegt der zweite Punkt. Seit Februar 2024 regelt der DSA den Jugendmedienschutz für die gesamte EU einheitlich. Das Gericht formuliert es unmissverständlich: „Eine Regulierung auf nationaler Ebene kommt daneben nicht mehr in Betracht.“ Soweit der DSA selbst Rechtsgrundlagen für Sperrverfügungen biete, sei die Landesanstalt für Medien NRW dafür schlicht unzuständig. Zuständig ist nach dem DSA der Mitgliedstaat, in dem der Plattformbetreiber seinen Hauptsitz hat — für YouPorn also Zypern. Pornhub wiederum ist wegen seiner Nutzerzahlen als „sehr große Online-Plattform“ (VLOP) eingestuft; dort liegt die Aufsicht direkt bei der EU-Kommission. Die hat im Mai 2025 ein förmliches Verfahren eröffnet und im März 2026 vorläufige Feststellungen übermittelt. Eine Altersverifikation gibt es bis heute nicht. Was das Urteil nicht bedeutet Das Gericht schiebt einem möglichen Missverständnis selbst einen Riegel vor: Die Entscheidung bedeute „nicht, dass Online-Plattformen aus dem EU-Ausland in Deutschland Pornografie auch für Minderjährige anbieten dürfen“. Der DSA verfolge dasselbe Ziel und enthalte eigene Rechtsgrundlagen gegen Pflichtverstöße. Nur die Hand, die sie durchsetzt, ist eine andere. Formal sind es Eilentscheidungen; die Hauptsacheverfahren laufen weiter. Weil die Beschlüsse unanfechtbar sind und die Rechtsfrage grundsätzlich beantworten, gilt das Ergebnis in der Praxis als gesetzt. Warum Netzsperren ohnehin wenig bringen Selbst wenn die Sperren gehalten hätten, wäre ihr Nutzen begrenzt gewesen. Access-Provider setzen solche Verfügungen in der Regel als DNS-Sperre um: Der Provider-Resolver löst die Domain nicht mehr auf. Das umgeht, wer in seinem Betriebssystem oder Router einen anderen DNS-Server einträgt — eine Einstellung, die jede Anleitung im Netz in drei Schritten erklärt. Ein VPN hebelt die Sperre ebenfalls aus, und Aylo selbst hat mit pornhub.org längst eine Ausweichdomain etabliert. Eine Sperre trifft also vor allem diejenigen, die nicht wissen, wie man sie umgeht. Ob das die Zielgruppe des Jugendschutzes ist, darf man bezweifeln. Einordnung Das Urteil legt eine Lücke offen, die der Gesetzgeber geschaffen hat: Mit dem DSA hat die EU den Jugendmedienschutz vereinheitlicht und die Zuständigkeit an die Sitzstaaten und die Kommission übergeben — ohne dass diese bislang auch nur annähernd das Tempo der deutschen Landesmedienanstalten gehen. Das Kommissionsverfahren gegen Pornhub läuft seit anderthalb Jahren, ohne dass sich für Nutzer etwas geändert hätte. Für die Landesmedienanstalten ist die Entscheidung eine Zäsur. Sie hatten mit Untersagungen gegen die Betreiber vor Gericht regelmäßig gewonnen und trotzdem nichts bewirkt; die Sperrverfügung war der Versuch, Durchsetzung über die Provider zu erzwingen. Dieser Weg ist nun verschlossen. Was bleibt, ist politischer Druck auf Brüssel und Nikosia — und die Frage, ob der DSA seine Jugendschutzversprechen einlöst. Wie andere Staaten das Problem angehen, zeigt unser Artikel zum Social-Media-Verbot für Jugendliche in Australien; die Debatte um Filter auf Betriebssystemebene haben wir im Beitrag Porno-Zwangsfilter im Betriebssystem beleuchtet. Häufige Fragen Sind Pornhub und YouPorn in Deutschland jetzt legal? Das Gericht sagt ausdrücklich: Die Angebote ohne Altersverifikation verstoßen gegen den JMStV. Nur darf eine deutsche Behörde das gegenüber einem zypriotischen Anbieter nicht durchsetzen. Zuständig sind Zypern beziehungsweise die EU-Kommission. Können Sperren später doch noch kommen? Über den DSA grundsätzlich ja — angeordnet von den dafür zuständigen Stellen, nicht von deutschen Landesmedienanstalten. Die Hauptsacheverfahren in Düsseldorf laufen zudem weiter, dürften nach dieser Entscheidung aber kaum anders ausgehen. Was ist mit dem Verfahren der EU-Kommission? Es läuft seit Mai 2025 gegen Pornhub und weitere Plattformen wegen möglicher Verstöße gegen die Jugendschutzpflichten des DSA. Im März 2026 hat die Kommission vorläufige Feststellungen übermittelt. Eine Entscheidung steht aus. Quellen: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Oktober 2026 (Az. 13 B 1351/25, 13 B 1359/25; Vorinstanz VG Düsseldorf 27 L 1350/24, 27 L 1347/24); Legal Tribune Online, „Keine Sperren von YouPorn und Pornhub“ (9. Oktober 2026); tagesschau.de/WDR (9. Oktober 2026). Abgerufen am 12.10.2026. Vorheriger Beitrag Anthropic kappt Internetzugang für KI-Tests: Claude schickte erfundenen Mord-Hinweis an Polizei Nächster Beitrag Denuvo verklagt Cracker voices38 – und will Discord, Valve und Reddit zur Enttarnung zwingen You may also like UniFi Network 11 ist da: Live Flows, WLAN-Backup und Matter – aber... Oktober 12, 2026 Cyberangriff auf Kühlanlagen: Hunderte Supermärkte in Frankreich müssen Lebensmittel vernichten Oktober 12, 2026 Denuvo verklagt Cracker voices38 – und will Discord, Valve und Reddit zur... 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