153 Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) abgemahnt. Der Vorwurf: Die beiden Amtsträger sollen für die Agentur „So Done“ geworben haben – ein Unternehmen, das sich darauf spezialisiert hat, Hasskommentare gegen Politiker aufzuspüren und rechtlich zu verfolgen. Was ist „SO DONE GmbH“? Die So Done GmbH, mit Sitz in Rheine, präsentiert sich als eine Agentur, die auf die rechtliche Verfolgung von Hasskommentaren spezialisiert ist. Die Firma ist unter der Handelsregisternummer HRB 14082 beim Amtsgericht Steinfurt registriert und wird von Franziska Brandmann vertreten.Mit ihrem Hauptsitz am Marktplatz 8 in Rheine und einer klaren Botschaft wirbt So Done offensiv mit ihrem Ziel, „den Hass im Netz abzuschalten“. Ihr Modell zielt darauf ab, Beleidigungen gegen Politiker oder andere öffentliche Persönlichkeiten aufzuspüren und diese sowohl straf- als auch zivilrechtlich zu verfolgen. So funktioniert So DoneDie Plattform hilft ihren Nutzern, Hasskommentare aufzudecken und gegen diese rechtlich vorzugehen. Ziel ist es, folgende Maßnahmen durchzusetzen:Löschung des KommentarsUnterlassung weiterer PersönlichkeitsrechtsverletzungenDurchsetzung einer GeldentschädigungDabei streicht die Firma 50 Prozent der erstrittenen Entschädigungssumme ein. Für viele Kritiker wirft dieses Modell die Frage auf, ob wirtschaftliche Interessen oder der gesellschaftliche Nutzen im Vordergrund stehen. Politische UnterstützungNeben ihrer rechtlichen Tätigkeit erhält So Done Unterstützung von prominenten Politikern wie Robert Habeck, Hendrik Wüst, Marie-Agnes Strack-Zimmermann und anderen. Diese Zusammenarbeit stößt allerdings auf heftige Kritik, da sie die Neutralitätspflichten der politischen Ämter infrage stellt.Mit dieser Kombination aus rechtlichem Anspruch, wirtschaftlicher Motivation und politischer Nähe hat sich So Done in kurzer Zeit zu einem kontrovers diskutierten Akteur im Kampf gegen Hass im Netz entwickelt. Politische Werbung für „So Done“ Neben Habeck und Wüst wirbt „So Done“ mit weiteren prominenten Politikern, darunter Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), Julia Klöckner (CDU) und Ralf Stegner (SPD). Auffällig ist jedoch, dass sich die beworbenen Fälle von Beleidigungen vor allem gegen Politiker der aktuellen Ampel-Koalition richten.Kritiker stellen die Frage, ob das Unternehmen ebenso aktiv wäre, wenn es sich um Hasskommentare gegen Politiker der AfD handeln würde. Steinhöfels Kritik: Verstoß gegen Neutralitätspflicht? Joachim Steinhöfel wirft Habeck und Wüst vor, ihre Neutralitätspflicht als Amtsträger verletzt zu haben. Sein Argument:„Bundesminister sind aufgrund des ihnen in amtlicher Funktion entgegengebrachten Vertrauens zu einer neutralen und objektiven Amtsführung verpflichtet.“Die Werbung für einen einzelnen Marktteilnehmer wie „So Done“ stelle einen Verstoß gegen diese Verpflichtung dar. Steinhöfel beruft sich auf wettbewerbsrechtliche Vorschriften und ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das die Neutralitätspflicht klar definiert.Auf der Plattform X (ehemals Twitter) kommentierte er:„Es muss gerichtlich geklärt werden, ob Habeck und Wüst unter Hinweis auf ihre Ämter für ein gewerbliches Abmahnunternehmen werben dürfen oder ob dies gegen ihre Pflicht zu neutraler Amtsführung verstößt.“ Ein Rückblick: Ähnliche Fälle in der Vergangenheit Steinhöfel erinnert an einen prominenten Fall aus der Vergangenheit:Der damalige Bundeswirtschaftsminister Jürgen Möllemann (FDP) musste 1993 zurücktreten, nachdem er mit offiziellem Briefkopf für ein Unternehmen geworben hatte.Der Vorwurf lautete Korruption, da er seinen politischen Einfluss mit wirtschaftlichen Interessen vermischte.Die Parallelen zu Habecks und Wüsts Handlungen liegen auf der Hand, und die Konsequenzen könnten ähnlich schwerwiegend sein. Ein brisantes Thema für die Zukunft Die Frage, ob Politiker ihre Ämter für Werbung oder Geschäftsmodelle nutzen dürfen, wird zunehmend relevant. Der Fall „So Done“ könnte als Präzedenzfall dienen, um diese Praxis rechtlich zu bewerten.Deine Meinung ist gefragt!Was denkst du: Dürfen Politiker für Unternehmen werben, wenn sie damit einen gesellschaftlichen Zweck verfolgen? Oder sollte Neutralität stets oberstes Gebot sein? Teile deine Gedanken in den Kommentaren!Bleib dran, um zu erfahren, wie sich dieser Fall entwickelt – und was das für Politik und Recht in Deutschland bedeutet. 🚨 Vorheriger Beitrag US-Behörden legen illegalen Streaming-Dienst 247TVStream still Nächster Beitrag Kupferabschaltung der Telekom: Fortschritt oder Kostenfalle? You may also like Microsofts Windows verliert Millionen Nutzer – Bahnt sich eine Kehrtwende bei den... 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