Parler verklagt AWS: Richterin lehnt einstweilige Verfügung ab

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Der Zuständige Richter lehnte am 21. Januar 2021 eine einstweilige Verfügung gegen AWS ab, die Parler beantragt hat um AWS zu zwingen, weiterhin das soziale Netzwerk zu hosten. Die Begründung des Richters: Die rechtlichen Ansprüche von Parler gegenüber AWS seien zu schwach.

Parler sieht sich als konservative Alternative zu Twitter. Nachdem diverse soziale Netzwerke den Ex-Präsidenten Donald Trump von ihrer Plattform gesperrt oder gebannt haben, war Parler der einzige Dienst, der Trump noch eine „Zuflucht“ geboten hat. Deshalb zog Amazon (AWS) die Reißleine und schaltete die bei AWS gehosteten Dienste des ganzen sozialen Netzwerks ab. Daraufhin verklagte Parler AWS. Mit einer Einstweiligen Verfügung sollte AWS bis zum Urteil im Hauptverfahren gezwungen werden, die Dienste von Parler weiterhin zu hosten. Richterin Barbara Jacobs Rothstein vom US District Court for the Western District of Washington hat die einstweilige Verfügung nun abgelehnt

Parler begründet seine Klage gegen AWS mit: Wettbewerbsbehinderung, Sherman Act (US-Wettbewerbsrecht), Vertragsbruch und eine unerlaubte Einflussnahme auf Geschäftstätigkeiten. 

Die Richterin Rothstein  sieht keine ausreichenden Beweise für die Vorwürfe und lehnt deshalb den Antrag ab. Sie sagt, dass keine ausreichenden Beweise vorliegen würden. Ein gemeinschaftliches Handeln von Amazon / AWS und Twitter wurde nicht belegt. Die Abschaltung von Parler hätte nichts mit Twitter zutun. Parler und Twitter seien auch nicht ähnlich aufgestellt, denn Twitter sei nicht auf die Hosting-Dienste von AWS angewiesen.

Auch das Vertragsbruch-Argument sei schwach, denn Parler habe nie bestritten, dass sie gegen die AWS-Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Und die Nutzungsbedingungen sagen ganz klar, dass AWS berechtigt war, die Dienste zu suspendieren oder zu beenden, auch Vorankündigung. 

Amazons Statement zu Parler:

Dazu sagte Amazon vor Gericht, dass sie keine Dienste Kunden zur Verfügung stellen können, die nicht in der Lage sind, Gewaltandrohungen gegenüber anderen zu entfernen“. Deshalb verstoßt der Dienst gegen die Nutzungsbedingungen. 

Bevor AWS Parler den Stecker gezogen hat, gab es über 100 Gewaltandrohungen z.B. gegen eine bestimmte Transgender-Person, um aktiv einen Rassen-Krieg zu verursachen oder dem Mord an Schwarzen oder Juden.

This case is not about suppressing speech or stifling viewpoints. It is not about a conspiracy to restrain trade. Instead, this case is about Parler’s demonstrated unwillingness and inability to remove from the servers of Amazon Web Services content that threatens the public safety, such as by inciting and planning the rape, torture, and assassination of named public officials and private citizens. There is no legal basis in AWS’s customer agreements or otherwise to compel AWS to host content of this nature. AWS notified Parler repeatedly that its content violated the parties’ agreement, requested removal, and reviewed Parler’s plan to address the problem, only to determine that Parler was both unwilling and unable to do so. AWS suspended Parler’s account as a last resort to prevent further access to such content, including plans for violence to disrupt the impending Presidential transition.

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